Freie Routerwahl: jetzt wirklich?
Im Oktober 2014 kritisierte ISOC.DE, dass viele Internet Service Provider ihren Kunden einen bestimmten Router vorschreiben, installieren und diesen kontrollieren. Ein Entwurf der Bundesnetzagentur zur Transparenzverordnung, der diese Praxis als zulässig bezeichnete, gab damals Anlass zur Sorge, dass dieses Verfahren zur gängigen Praxis wird. Die Netzagentur begründete die Zulässigkeit dieses Vorgehens mit fehlenden gesetzlichen Regelungen.
Die Bundesregierung liefert hier jetzt — wie bereits im Koalitionsvertrag versprochen — nach. Im Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für ein Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten heißt es: „(3) Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach § 3 Absatz 1 erfüllen. Sie können dem Teilnehmer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Notwendige Zugangsdaten und Informationen für die Nutzung der Telekommunikationsendeinrichtungen haben sie dem Teilnehmer in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.“ Im erwähnten §3 geht es im wesentlichen um elektrische Sicherheit und die Vermeidung funktechnischer Störungen.
Der Bundesregierung verfolgt mit dem Gesetz offenbar vorrangig das Ziel, den Wettbewerb im Routermarkt zu stärken. Der angenehme — und sicher gewollte — Nebeneffekt ist, dass klar definiert wird, wo das Netz der Internetprovider endet und wo der Kundenbereich beginnt: nämlich — aus Sicht des Providers — vor dem Router. Im Umkehrschluss heißt dies: der Router ist Bestandteil des (lokalen) Netzes des Benutzers und liegt in dessen Verantwortungsbereich. Hierdurch werden die nicht nur die Rechte des Kunden gestärkt, sondern auch technische Eingriffe d
er Provider in Netze ihrer Kunden unterbunden.