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Schwarz-Roter Koalitionsvertrag: Aufbruch in die digitale Zukunft oder alter Wein in neuen Schläuchen? Eine erste Bewertung:

[9.April 2025) Deutschland steht vor einer neuen Regierungskonstellation aus CDU, CSU und SPD. Der vorgelegte Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode steckt den Rahmen für die kommenden Jahre ab und widmet sich dabei auch ausführlich den digitalen Herausforderungen und Chancen unseres Landes. Aus Sicht der Internet Society Germany Chapter (ISOC.de) ist eine ambitionierte, kohärente und grundrechtsbasierte Digitalpolitik entscheidend für Wohlstand, Teilhabe und die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Wir haben uns den Vertrag angesehen und eine erste Analyse der wichtigsten digitalpolitischen Vorhaben und die geplante Ressortverteilung des „Kabinett Merz“ vorgenommen.

Ein lang erwarteter Schritt: Das Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung Zunächst eine positive Nachricht: Die Koalition plant die Einrichtung eines eigenen Bundesministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS), das der CDU zugeordnet wird. ISOC.de begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. Wir fordern seit Langem eine zentrale Stelle mit politischem Gewicht, um die Zersplitterung der Zuständigkeiten zu überwinden und die digitale Transformation ressortübergreifend zu koordinieren. Die Benennung “Staatsmodernisierung” unterstreicht den Fokus auf die dringend notwendige Digitalisierung der Verwaltung (E-Government).

Die digitalpolitischen Kernziele im Überblick Der Koalitionsvertrag, insbesondere Kapitel 2.3 “Digitales”, formuliert eine Reihe von ambitionierten Zielen:

  1. Digitale Souveränität: Deutschland und Europa sollen technologisch unabhängiger werden, insbesondere bei Schlüsseltechnologien wie Chips, KI, Cloud und Cybersicherheit. Resiliente digitale Infrastrukturen und Wertschöpfungsketten sind das Ziel.
  2. Infrastrukturausbau: Der flächendeckende Glasfaserausbau (FTTH) soll vorangetrieben und als “überragendes öffentliches Interesse” definiert werden. Auch der Mobilfunkausbau, unterstützt durch die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG), bleibt auf der Agenda.
  3. E-Government & Verwaltungsmodernisierung: Das “Once-Only”-Prinzip soll konsequent umgesetzt werden. Bürgerinnen und Bürger sollen eine Deutschland-ID und Zugang zur europäischen EUDI-Wallet erhalten. Verwaltungsleistungen sollen zunehmend “antragslos” und “digital only” werden.
  4. Künstliche Intelligenz (KI): KI wird als Schlüsseltechnologie identifiziert. Geplant sind massive Investitionen in Rechenkapazitäten (“AI-Gigafactories”, “100.000-GPU-Programm”), die Förderung von KI-Anwendungen in der Industrie und im Mittelstand sowie der Aufbau von KI-Spitzenzentren.
  5. Cybersicherheit: Die Resilienz staatlicher IT und kritischer Infrastrukturen soll gestärkt werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll zur Zentralstelle ausgebaut (Zeile 2677 f.) und die aktive Cyberabwehr verbessert werden. Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ist vorgesehen.
  6. Datenpolitik & Open Source: Eine “Kultur der Datennutzung und des Datenteilens” soll etabliert werden. Der Grundsatz “Public Money, Public Data” und der verstärkte Einsatz von Open-Source-Lösungen in der Verwaltung werden betont. Gleichzeitig gibt es Signale für eine Aufweichung des Datenschutzes zugunsten der Datennutzung (siehe Analyse “Datennutzung first, Datenschutz second”).
  7. Digitale Kompetenzen & Gesellschaft: Eine “altersübergreifende digitale Kompetenzoffensive” soll die Teilhabe aller ermöglichen und die Demokratie gegen Desinformation stärken. Barrierefreiheit wird ebenfalls betont.
  8. Wirtschaft & Innovation: Start-ups sollen gefördert, Bürokratie abgebaut und digitale Geschäftsmodelle unterstützt werden. Der digitale Binnenmarkt und europäische Initiativen (DSA, DMA, Chips Act) spielen eine wichtige Rolle.

Die Verteilung der Verantwortung: Ein Puzzle mit vielen Teilen Trotz des neuen Digitalministeriums bleibt die Digitalpolitik eine Querschnittsaufgabe, verteilt auf zahlreiche Ressorts. Laut Koalitionsvertrag ergibt sich (vereinfacht) folgende Zuständigkeitslandschaft:

  • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (CDU): Koordination der digitalen Transformation des Staates, E-Government, Registermodernisierung, digitale Identitäten, Once-Only, strategische Steuerung digitaler Infrastruktur.
  • Bundesministerium des Innern (CSU): Federführung bei Cybersicherheit (inkl. BSI), Schutz kritischer Infrastrukturen, digitale Aspekte der inneren Sicherheit und des Bevölkerungsschutzes.
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (CDU): Förderung der Digitalwirtschaft (Start-ups, Mittelstand), Datenökonomie, industrielle KI, digitale Wettbewerbsfähigkeit, teils Breitbandförderung.
  • Bundesministerium für Forschung, Technologie und Innovation (CSU): Forschung zu Schlüsseltechnologien (KI, Quantencomputing, Mikroelektronik), Hightech-Agenda, Raumfahrt.
  • Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (SPD): Rechtlicher Rahmen der Digitalisierung (digitaler Verbraucherschutz, Plattformregulierung [DSA/DMA], Datenschutzrecht, Urheberrecht, E-Commerce, digitale Justiz).
  • Bundesministerium für Verkehr (CDU): Physischer Ausbau der digitalen Infrastruktur (Glasfaser, Mobilfunk), autonomes Fahren.
  • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (CDU): Digitale Bildung, Ausstattung von Schulen (DigitalPakt 2.0), Förderung digitaler Kompetenzen.
  • Weitere Ressorts: Auch Finanzen (Steuerliche Rahmenbedingungen), Verteidigung (Militärische Cyberfähigkeiten), Auswärtiges Amt (Internationale Digitalpolitik) und Kultur (Medienpolitik, digitale Kultur) haben wichtige digitale Teilaufgaben.
  • Bundeskanzleramt (ChefBK, CDU): Übergeordnete Koordination, Steuerung ressortübergreifender Projekte.

ISOC.de Perspektive: Licht und Schatten

Die Einrichtung des BMDS ist ein wichtiger Schritt, um der Digitalpolitik das nötige Gewicht zu verleihen. Die im Vertrag formulierten Ambitionen, etwa bei der Verwaltungsdigitalisierung, dem Infrastrukturausbau und der KI-Förderung, sind grundsätzlich zu begrüßen. Positiv hervorzuheben sind auch das Bekenntnis zu digitaler Souveränität und die geplante Stärkung von offenen Standards und Open Source – Kernanliegen von ISOC.de für ein offenes und interoperables Internet.

Gleichzeitig sehen wir aber auch erhebliche Herausforderungen und potenzielle Fallstricke:

  1. Effektive Koordination: Gelingt es dem neuen Ministerium und dem Kanzleramt, die vielfältigen digitalen Agenden der einzelnen Ressorts wirksam zu bündeln und Synergien zu heben? Die Gefahr von Silodenken und Kompetenzstreitigkeiten bleibt bestehen.
  2. Spannungsfeld Sicherheit vs. Freiheit: Im Bereich Cybersicherheit und Innere Sicherheit (BMI/CSU) deutet der Vertrag eine Tendenz zur Ausweitung staatlicher Befugnisse an (z.B. IP-Vorratsdatenspeicherung; automatisierte Datenanalyse). ISOC.de mahnt hier zur Vorsicht: Sicherheit darf nicht zulasten von Grundrechten wie der Privatsphäre und der Vertraulichkeit der Kommunikation gehen. Der Schutz starker Verschlüsselung ohne Hintertüren bleibt für uns zentral. Zwar bekennt sich der Vertrag zur Wahrung der Vertraulichkeit, die geplanten Maßnahmen müssen aber kritisch an diesem Maßstab gemessen werden.
  3. Datenpolitik und Datenschutz: Die Betonung einer “Kultur der Datennutzung” und die Prüfung von Regeln unter dem Motto “Datennutzung first, Datenschutz second” (siehe Analyse) ist erfreulich. Aber: So wichtig die Nutzung von Daten für Innovation und Verwaltungseffizienz ist, darf dies dennoch nicht zur Aushöhlung des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung führen. Die Balance zwischen Datennutzung und Schutz der Bürgerrechte muss gewahrt bleiben. ISOC.de wird darauf achten, dass Datenschutz und Datennutzung in einem guten Gleichgewicht bleiben.
  4. Digitale Teilhabe: Die angekündigte Kompetenzoffensive ist wichtig. Sie muss aber über technische Fertigkeiten hinausgehen und kritisches Denken, Medienkompetenz sowie den Schutz vor Desinformation umfassen. Zudem muss sichergestellt werden, dass “Digital Only”-Ansätze niemanden zurücklassen und analoge Zugänge sowie Unterstützung erhalten bleiben.
  5. Offenheit des Internets: Das Bekenntnis zur Netzneutralität und einem freien Netz ist positiv. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass Regulierungsbemühungen (z.B. bei Plattformen) oder Sicherheitsmaßnahmen nicht unbeabsichtigt die offene Architektur des Internets gefährden. Denn neue Verpflichtungen bringen oftmals auch neue Ermächtigungen mit sich, die die Macht von Plattformen sogar noch (ungewollt) steigern kann.

Personelle Weichenstellungen

Die Analyse und aktuelle Spekulationen über das Personal der Ministerien legen nahe, dass Schlüsselpositionen mit Personen besetzt werden könnten, die bereits Erfahrung in der Digitalpolitik mitbringen. Diese Personalien sind derzeit jedoch nur spekulativ. Entscheidend wird jedoch nicht nur die Expertise Einzelner sein, sondern die Fähigkeit des gesamten Kabinetts, kohärent und zielgerichtet an der digitalen Transformation zu arbeiten.

Fazit und Ausblick

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD enthält viele richtige und wichtige digitalpolitische Impulse. Die Schaffung eines Digitalministeriums ist ein Signal des Aufbruchs. Die Umsetzung der ambitionierten Ziele wird jedoch ein Kraftakt, der eine effektive Koordination, ausreichende Finanzierung und eine kluge Balance zwischen Innovation, Sicherheit und Grundrechtsschutz erfordert.

ISOC.de wird die Arbeit der neuen Bundesregierung daher weiter eng und kritisch begleiten. Wir werden unsere Expertise einbringen, auf die Einhaltung fundamentaler Prinzipien wie Offenheit, Sicherheit und Vertraulichkeit im Netz pochen und uns weiterhin für ein Internet einsetzen, das allen Menschen dient. Die kommenden vier Jahre werden zeigen, ob der versprochene “Aufbruch auf die digitale Überholspur” gelingt oder ob Deutschland im internationalen Vergleich weiter an Boden verliert.

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Kryptoregulierung in Deutschland – eine „never ending story“?

Bereits im März 2021 stellte sich Dr. Stefan Grosse, Leiter des Referates „Grundsatz Cyberfähigkeiten der Sicherheitsbehörden“ des damals noch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat genannten Ministeriums den Fragen der Mitglieder von ISOC.de. Er stellte das Spannungsverhältnis zwischen dem legitimen Interesse nach wirksamem Schutz vertraulicher Kommunikation einerseits und dem nachvollziehbaren Ermittlungsinteresse des Staates und seiner Sicherheitsbehörden heraus, der keine Räume dulden will, in denen er generell keinen Zugriff für Ermittlungen bekommen kann. Die Bundesregierung wolle keine Hintertüren in Whatsapp & Co. und auch weiterhin Ende-zu-Ende-Verschlüsselung fördern. Ermittler sollen „möglichst gering“ in die Systeme eingreifen können – was aber eben häufig nur mit Hilfe der jeweiligen Betreiber gelingen könnte. Das Ziel wäre „Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung“. Grosse zeigte sich zuversichtlich, dass es der Bundesregierung gelingen könnte, hier einen gangbaren Weg zu finden.

In der Diskussion zeigten sich die Teilnehmer der Veranstaltung demgegenüber jedoch eher skeptisch. Gerade hinsichtlich möglicher Pläne auch auf Ebene der EU, insbesondere die „eingebaute“ Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Systemen zu schwächen, wurde deutliche Ablehnung signalisiert. Bei allem nachvollziehbaren Interesse, den Ermittlungsbehörden ihre Arbeit zu erleichtern, setzt sich ISOC.de für eine Stärkung des Einsatzes sicherer, verschlüsselter Kommunikation im Internet ein.

Dennoch hat der Bundestag am 10. Juni 2021 das Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts verabschiedet. Es erlaubt künftig allen Nachrichtendiensten den Einsatz der reinen und der erweiterten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Dabei wird „nur“ die Kommunikation erfasst, bevor diese verschlüsselt wird oder nachdem diese entschlüsselt wurde bzw. die Entschlüsselung ermöglicht. Zudem kann mit Maßnahmen der (verdeckten) Online-Durchsuchung versucht werden, an Inhalte verschlüsselter Speicherung heranzukommen, die ansonsten kaum zu brechen wäre.

Auch die neue Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag nicht generell gegen Pläne zu einer Ausweitung solcher Instrumente gestellt. Zwar soll das Bundespolizeigesetz ohne die Befugnis zur Quellen‐TKÜ novelliert werden, der Einsatz solcher Instrumente aber nur so lange unterbleiben, wie „der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung nicht sichergestellt ist […]”. Angekündigt wird weiter: „Die Sicherheitsgesetze wollen wir auf ihre tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen sowie auf ihre Effektivität hin evaluieren. Deshalb erstellen wir eine Überwachungsgesamtrechnung und bis spätestens Ende 2023 eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation der Sicherheitsgesetze und ihrer Auswirkungen auf Freiheit und Demokratie im Lichte technischer Entwicklungen.” In diesem Rahmen soll auch die (gerade erst erweiterte) „Befugnis des Verfassungsschutzes zum Einsatz von Überwachungssoftware“ überprüft werden.

Da das Bundesverfassungsgericht eine erste Verfassungsbeschwerde gegen den behördlichen Umgang mit IT-Sicherheitslücken bei Online-Durchsuchungen und Quellen-TKÜ in Hessen abgewiesen hat (BVerfG, Beschl. v. 20.01.2022, Az. 1 BvR 1552/19), bleibt es somit eine politische Frage, wie die neue Bundesregierung das Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Schutz zukünftig auflösen wird. ISOC.de wird daher auch in Zukunft diesen politischen Prozess begleiten und sich im konstruktiven Dialog mit den zuständigen Behörden für ein offenes, aber eben auch sicheres Internet einsetzen.

Jan Mönikes

ISOC.de appelliert an Justizministerin Christine Lambrecht

Gemeinsam mit zahlreichen anderen Verbänden hat sich das German Chapter der Internet Society ISOC.de in einem offenen Brief an das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz gewandt und Frau Bundesministerin Lambrecht wegen erheblicher Bedenken dringend aufgefordert, zwei Gesetzentwürfe zur Bekämpfung von sog. “Hate Speech” für eine grundlegende Überarbeitung zurückzuziehen. Das “Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus” soll nach bisheriger Planung am 19.2.2020 im Bundeskabinett als Regierungsentwurf verabschiedet werden, zum Referentenentwurf zum “Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes” läuft noch eine Anhörung bis zum 17.2.2020.

Der Text des Briefes wird hier im Wortlaut dokumentiert:

Offener Brief zu den Referentenentwürfen „Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ und „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

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ISOC.de begrüßt Abstimmung des Bundestages für ein offenes und freies globales Internet: Richtigen Worten muss auch entsprechende Politik folgen!

Das deutsche Chapter der Internetsociety ISOC.de begrüßt den Beschluss des deutschen Bundestages, der auf Antrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD am 14. November 2019, die Bundesregierung auffordert, sich als Gastgeberin des diesjährigen Internet Governance Forums (IGF), das vom 25. bis 29. November 2019 in Berlin stattfindet, für den Erhalt eines offenen, freien und sicheren globalen Netzes einzusetzen.

Der Antrag (19/15059) will die Regierung darauf verpflichten, dass eine weitere Fragmentierung des Internets und das Entstehen von einzelnen nationalen “Intranets” verhindert wird. Eine Abspaltung von “Staaten oder sogar ganzen Regionen von der dezentralen Infrastruktur des gemeinsamen Adresssystems (DNS)” müsse entgegengewirkt werden. Darüber hinaus solle die Bundesregierung durch internationale Verträge, aber eben auch durch Unterstützung des Multi-Stakeholder-Prozesses gemeinsam mit Organisationen wie der ISOC und anderen Gremien der globalen Internetverwaltung und Internetregulierung und den Standardisierungs- und Normierungsgremien, sich für die Wahrung der Menschenrechte, den Schutz der Vertraulichkeit der digitalen Kommunikation und der persönlichen Daten, das Recht auf Privatsphäre, sowie den Schutz und die Integrität der digitalen Infrastrukturen einzusetzen. Die FDP hat darüber hinaus mit einem eigenen Antrag (19/15054) u.a. die Stärkung, Konkretisierung und universelle Beachtung der Privatsphäre als Menschenrecht sowie dessen Umsetzung weltweit eingefordert. Deutschland sollte sich daher auf internationaler Ebene für ein Recht auf Verschlüsselung einsetzen und keine Schwächung von Verschlüsselungsverfahren zulassen. Read the rest of this entry »

Das ungewisse Schicksal der TMG-Reform

Erinnert sich noch wer? Vieles von dem, was CDU/CSU und SPD noch in seltener Eintracht in der Enquete-Kommission  des Jahres 2013 beschlossen hatten, fand keinen Eingang in den Koalitionsvertrag der “großen” Koalition. Die Reform der Störerhaftung durch eine Überarbeitung der Regelungen des zentralen Telemediengesetzes (TMG) aber schon: Die Mitglieder des Bundestagsausschusses “Digitale Agenda” sollten den Weg freimachen für mehr offenes WLAN in den Städten, indem die Haftungsrisiken etwa für Cafés, Freifunker oder städtische Hotspots reduziert werden. Denn als eine der Ursachen für die im Vergleich zu anderen Ländern ziemlich trostlose “Free-WiFi” Infrastruktur in Deutschland identifizierten die “Netzpolitiker” die “Störerhaftungs”-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die den Betreiber eines Internetzugangs neben dem Verursacher haften lässt, wenn ein Nutzer den Zugang für rechtswidriges Handeln, etwa für Filesharing, nutzt.

Die einfachste Möglichkeit, die durchweg ja in kommerziellem Interesse handelnden Betreiber von “WiFi to Stay”, aus der Haftung zu bringen, wäre dabei sicherlich gewesen, sie mit Internet-Zugangsanbietern gleichzustellen. Allein: Die Auflagen für den gewerblichen Betrieb von Telekommunikationsanlagen – zu dem der Betrieb von öffentlichen Netzzugängen nun mal gezählt wird – sind inzwischen so hoch, dass man die rechtlichen Folgen eher als zu kompliziert bis abschreckend fand. Café-Hotsposts einfach pauschal freizustellen, scheute man jedoch auch, da man beispielsweise bei Datensicherheit und Datenschutz die Gastronomen auch nicht völlig aus der Verantwortung entlassen wollte. Read the rest of this entry »

Aus Veranstaltungen von ISOC.DE
  • Mehr Sicherheit durch weniger Kryptographie?
    November 2019
    Um den Zusammenhang zwischen Terroristen belauschen und sicherem Onlinebanking geht es noch einmal am Rand des IGF 2019. Dieses mal wollen wir mit Wissenschaftlern, Politikern und anderen interessierten Bürgen das Thema diskutieren.
  • Kryptographie für ein besseres Internet
    April 2019
    Andrew Sullivan, Präsident und CEO der Internet Society (ISOC) erläutert, warum Eingriffe in die Kryptografie das Internet, seine Anwendungen und seine Benutzer gefährden.
  • Bürgerrechte im Netz
    November 2018.
    In zwei Panels ging es um Netzneutralität und Datenschutz.
  • 25 Jahre ISOC.DE
    Dezember 2017, nach der Wahl, noch vor der Regierungsbildung
    Der 25. Geburtstag von ISOC.DE und ISOC.ORG bot den Anlass für eine Veranstaltung in der Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin, die sich kritisch mit der Rolle der Politik bei der Internet-Entwicklung auseinandersetzte.
  • Sicherheit zwischen Kryptographie und Überwachung
    2016 währed der IETF96 in Berlin
    Bringt mehr Überwachung mehr Sicherheit? Welche Rolle spielt Kryptographie für die Sicherheit im Netz? Gefährden Backdoors die Sicherheit?
  • Wer Macht das Internet?
    2013 gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
    Wer "macht" eigentlich tatsächlich das Internet und wem wächst damit welche “Macht” zu? Was ist die Rolle der Politik?
  • Wie das Netz nach Deutschland kam
    2006 gemeinsam mit dem Haus der Geschichte, Bonn
    Wo kommt das Internet in Deutschland her? Was passierte in den 80ern und frühen 90ern? Was waren die Diskussionen und Visionen?
ISOC.DE

Die Internet Society German Chapter e.V. (ISOC.DE e.V.) ist ein eingetragener Verein, der die Verbreitung des Internets in Deutschland fördert und dessen Entwicklung sowohl in technischer als auch in gesellschaftlicher Hinsicht begleitet.
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