UN Bericht stellt fest: Internet Zugang ist ein Menschenrecht
Zur Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäußerung ist ein Internetzugang erforderlich. Deshalb ist der Zugang zum Internet ein Menschenrecht, dass nicht eingeschränkt werden darf, sondern von der Politik so gut als möglich gefördert werden sollte. Dies ist in etwa der Tenor eines Berichts von Frank La Rue, spezieller Berichterstatter der UN für Meinungsfreiheit. Ungehinderter Zugang zum Internet, das Recht auf Privatsphäre und die Netzneutralilät sollten gestärkt werden. Der Bericht verurteilt Einschränkungen des Internetzugangs z. B. China oder einigen arabischen Staaten. Er wendet sich aber auch gegen Gesetzgebungen z. B. in Frankreich (Hadopi-Gesetz) und Großbritannien (Digital Economy Act 2010), die Urheberrechtsverletzer mit dem Entzug des Internetzugangs bedrohen.
Schweden hat vor dem Menschenrechtsrat im Namen von 40 Ländern den Bericht unterstützt. Nicht darunter (bisher): Deutschland.