Braucht das Internet neue Spielregeln?
Der Bundestagsausschuss Digitale Agenda lud für Mittwoch, 2. Juli 2014, Experten zum Thema „Internet Governance“ ein. Für ISOC.DE war Vorstandsmitglied Dirk Krischenowski dabei. Er ist Experte für Namesverwaltung und ICANN; Themen, die einen wesentlichen Teil des vom Ausschuss versandten Fragenkatalogs ausmachten. Die schriftlichen Stellungnahmen der Experten sind im Web verfügbar.
ISOC.DE vertritt den Standpunkt, dass sich das in den letzten Jahrzehnten gewachsene „bottom-up Multi-Stakeholder-Modell“ grundsätzlich bewährt hat und auch in Zukunft bewähren wird. Institutionen wie IETF oder ICANN seien offener, die Transparenz höher und die Beteiligungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft größer, als in anderen Bereichen; zum Beispiel bei der Verhandlung über völkerrechtliche Verträge zwischen Staaten. Echte Probleme oder gar Sicherheitsrisiken haben sich im Bereich der Internetregulierung aus diesem Modell keine ergeben. Alles, was dazu — auch im Kontext der Diskussion um die Überwachung durch die NSA — bekannt wurde, hat gezeigt, dass nicht mangelnde Regulierung des Internet das Problem ist. Probleme liegen in den Bereichen, in denen die Staaten bis heute eine sehr weitgehende Kontrolle ausüben: in der Infrastruktur des Netzes.
Internet setzt nämlich auf Telekommunikationsnetzen auf. Diese werden von unterschiedlichsten nationalen und internationalen Akteuren bereitgestellt und kontrolliert, und sind meist staatlich stark reguliert. Technisch und rechtlich sind diese Netze sehr heterogen. ISOC.DE lehnt deshalb eine andere, mehr durch staatliche Einflüsse geprägte „Internet Governance“, ab. Auch ist der Ansatz verfehlt, die Bespitzelung der Bürger oder Unternehmen eines Landes durch mehr staatliche Regulierung und den Aufbau spezieller, regional gebundener Teile des Internet zu verhindern. Vorschläge zu Regionalnetzen werden unter dem Namen „Schengen Routing“ oder „Deutschlandnetz“ weiter diskutiert. (Siehe auch den ISOC.DE Artikel “Balkanisierung des Internet …“). Ebenso brächte eine Verlagerung der Regulierung auf zwischenstaatliche Institutionen eher Nachteile. In Organisationen und UNO-Gremien, wie etwa der ITU, hat sich gezeigt, dass demokratische Staaten keine Mehrheiten haben, die sicherstellen können, dass es den freien Fluss von Informationen, den wir heute im Internet so schätzen, zukünftig noch gibt. (Siehe hierzu auch “Informationsveranstaltung …” und “WCIT …“)
Will man also den Ausbau, die Sicherheit und Stabilität des Internet fördern, verdienen die existierenden Mechanismen und Organisationen des „Multi-Stakeholder-Modells“ mehr Aufmerksamkeit und Unterstützung aller demokratischen Staaten. Die Bundesrepublik kann hier — auch im Vergleich zu anderen Ländern — noch mehr tun. Dazu gehört etwa eine bessere institutionelle Förderung, um Akteuren der Zivilgesellschaft mehr Möglichkeiten zu geben, auf den internationalen Konferenzen Präsenz zu zeigen.
Auf jeden Fall muss man sich selbst aber Vorschlägen enthalten, die in der Konsequenz eine „Balkanisierung“ des Internets bewirken. Unter einem Vorwand oder eine falschen Verständnis von Schutz und Kontrolle würde so das beseitigt, was angeblich damit geschützt werden soll: die Freiheit und Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Wer mehr Datensicherheit will, der muss die Verkehre selbst verschlüsseln, wobei nur eine wirksame “Ende-zu-Ende” Verschlüsselung der Inhalte gegen Nachrichtendienste einen gewissen Schutz bieten kann, bei der die Kontrolle der Schlüssel beim Benutzer liegt. Gesetzliche Verpflichtungen für ein regional begrenztes Routing sind weder effektiv noch verhältnismäßig.
Auf der Expertenanhörung befand sich ISOC.DE mit dieser Position in weitgehender Übereinstimmung mit den anderen geladenen Experten. Undifferenzierte Debatten der Politik, aus denen sich für das Internet schädliche Forderungen ergeben können, stießen auf Ablehnung ebenso wie ein besonderes „Völkerrrecht des Netzes“, das das bestehende Völker- und Menschenrecht verwässern könnte. Versuche, gesellschaftliche Debatten in der Politik losgelöst von technischen Möglichkeiten und Konsequenzen zu führen und damit letztlich der Informationsfreiheit zu gefährden, wiesen sie alle kritisch zurück.